Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

es geht weiter mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebes. Die Hessische Landesregierung hat entschieden, dass am 18. Mai 2020 der Schulbetrieb für die Schülerinnen und Schüler der 4. Grundstufenklassen sowie der Jahrgänge 5 bis 8 wieder aufgenommen wird. Dies betrifft bei uns die Klassen G4, M1, M2, BO1, BO2 sowie 7 Schülerinnen und Schüler der Klasse BO3.

Die Jahrgänge 1 bis 3 folgen am 2. Juni 2020

Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs gilt allgemein:

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb befreit. Gleiches gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in  einem Hausstand leben.

In hessischen Schulen gilt keine Maskenpflicht. Es ist unseren Schülerinnen und Schülern aber freigestellt, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

Schülerinnen und Schülern, die auch nur geringe Anzeichen von Erkältungskrankheiten zeigen, dürfen die Schule nicht besuchen. Hier appelieren wir an Ihr Verantwortungsbewusstsein.

Weitere wichtige Punkte sind:

  • Es sind immer 1,5 m Abstand zu anderen Menschen einzuhalten, deshalb sitzt jeder Schüler und jede Schülerin an einem Einzeltisch. Zugangswege zu den Sitzplätzen bzw. zu den Klassenräumen sind gekennzeichnet.
  • Zu Beginn des Unterrichts und nach den Pausen wird genügend Zeit zum gründlichen Händewaschen eingeräumt. Seife und Abtrockentücher sind in allen Klassen vorhanden.
  • In jedem Klassnraum befindet sich ein Reinigungsmittel, mit dem zu Unterrichtsbeginn jeder Schüler und jede Schülerin den Arbeitsplatz reinigt.
  • Der Schultag ist so angelegt, dass keine Hofpause nötig ist. Falls indivisuelle Pausen notwendig sind, werden diese in den Klassenräumen durchgeführt.
  • Für die Sanitärräume ist eine Regelung getroffen, es darf maximal ein Schüler, bzw eine Schülerin gleichzeitig die Sanitärräume aufsuchen.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an die geltenden Regeln halten können, erhalten eine Intensivschulung. Ist diese nicht erfolgreich erfolgt ein Schulausschluss. Sollte dies der Fall sein, werden Sie umgehend von uns darüber informiert. Diese Schülerinnen und Schüler werden weiterhin mit Unterrichtsmaterial versorgt.

Auch wenn es bestimmt ganz anders ist als sonst: Wir freuen uns auf Euch!