Liebe Eltern,

ich hoffe, dass Sie trotz der nun schon seit langem ungewöhnlichen Situation schöne und angenehme Sommerferien hatten und mit Ihren Familien gesund geblieben sind.

Das neue Schuljahr hat nun begonnen und wir versuchen, mit dem Unterricht weitestgehend im Normalbetrieb zu starten und hoffentlich auch fortzuführen. Unter Beachtung der besonderen Hygienebedingungen, die ich Ihnen untenstehend darlegen werde, gehen wir davon aus, dass wieder alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule im Unterricht anwesend sind.

Eine Aufhebung der Präsenzpflicht ist immer noch möglich, aber nur dann, wenn ärztlich attestiert wird, dass bei einer Infektion die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht. Die Freistellung ist auch dann möglich, wenn mit Personen im gleichen Haushalt zusammengelebt wird, die ebenfalls einer besonderen Gefährdung unterliegen. Auch dies ist mit einem Attest zu belegen.

Hygieneregelungen und weitere Infos zum Unterricht an der AFS

Allgemein gilt:

Wenn Sie Ihre Ferien in einem Risikogebiet verbracht haben, gelten besondere Verpflichtungen. Diese können Sie unter https://soziales.hessen.de/ nachlesen.

Um gesundheitliche Risiken zu vermeiden, bitten wir darum, dass Schülerinnen und Schüler, die mit dem ÖPNV, zu Fuß oder mit dem Fahrrad in die Schule kommen, erst kurz vor Unterrichtsbeginn in der Schule eintreffen.

Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht mit Krankheitssymptomen zur Schule. Die genaue Vorgehensweise bei Erkältungssymptomen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben aus dem Kultusministerium, das Ihrem Kind ausgehändigt wird.

Hygieneregelungen und Auswirkungen auf den Unterricht:

Auf dem gesamten Schulgelände und in den Fluren innerhalb der Gebäude besteht Maskenpflicht. Diese gilt auch in den Schulbussen.

In den Klassen, d.h. während des Unterrichts, dürfen die Masken abgenommen werden.

Die Abstandsregel im jeweiligen Klassenraum ist aufgehoben. Die Klassenlehrkräfte werden im Unterricht dennoch darauf achten, dass die Kinder - wann immer möglich - auf ihren Plätzen sitzen bleiben.

Vor dem Unterricht und nach den Pausen werden gründlich die Hände gewaschen.

Die Klassenlehrkräfte achten auf ausreichende Belüftung der Räume.

Nach wie vor gibt es keine Hofpause für alle, sondern es sind für die jeweiligen Klassenstufen (Grund-, Mittel- und Berufsorientierungsstufen) Zeiträume eingerichtet, in der sich nur die jeweilige Stufe auf dem Pausenhof aufhalten darf.

Sportunterricht findet bis zu den Herbstferien ausschließlich im Freien statt.

Die Hygienevorschriften im Dieburger Hallenbad sind derzeit so, dass wir keinen Schwimmunterricht durchführen.

Musikunterricht findet ohne Singen und Flöten statt.

Das Zubereiten von Speisen im Unterricht ist nicht erlaubt, sodass sich unser Arbeitslehreunterricht vorerst auf die Bereiche Holz- und Metalltechnik sowie Textiles Gestalten beschränken muss.

Zunächst müssen wir auf den Schulkiosk und das Benutzen des Wasserspenders verzichten. Bitte achten Sie deswegen darauf, dass Ihre Kinder ausreichend Frühstück und Getränke dabei haben.

Pakt für den Nachmittag (Jahrgangsstufe 1-4)

Die Schülerinnen und Schüler, die für den Pakt für den Nachmittag angemeldet sind, werden nicht mehr in der Gutenbergschule, sondern ausschließlich in unseren Räumlichkeiten betreut. Dadurch soll eine Durchmischung der Schülerinnen und Schüler der beiden Schulen vermieden werden.

Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule erhalten in der Mensa einen eigenen Zeitkorridor, sodass auch dort die Durchmischung der beiden Schulen vermieden wird.

Es werden vorerst keine AG-Angebote stattfinden (zunächst befristet bis zu den Herbstferien).

Da fast alle unsere Grundstufenkinder im Pakt für den Nachmittag angemeldet sind und bis um 14:30 Uhr bei uns betreut werden, ist der Rücktransport der Grundstufenkinder mit der kreiseigenen Schulbuslinie um 14:30 Uhr. Schülerinnen und Schüler, die nicht im Pakt für den Nachmittag angemeldet sind, müssen um 12:00 Uhr von den Eltern abgeholt werden.

Ganztagsangebot Profil 1 (ab Jahrgangsstufe 5)

Wie bereits angekündigt, starten wir ab dem 24.August mit einem Nachmittagsangebot (montags, dienstags und donnerstags bis 14.30 Uhr) für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-10. Sie erhalten hierzu ein gesondertes Anschreiben zur Anmeldung mit der Bitte, dieses sehr zeitnah wieder abzugeben.

Wir hoffen sehr, dass alle unsere Schülerinnen und Schüler wieder am Präsenzunterricht teilnehmen werden und freuen uns, die Kinder wieder begrüßen zu können. Sofern Sie noch Fragen haben, stehen wir dafür gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Spiehl, Schulleiterin

Liebe Eltern,

die Informationen des Hessischen Kultusministeriums zur Ferienakademie 2020 in den letzten beiden Sommerferienwochen können Sie dem hier beigefügtem Schreiben entnehmen.

Bei Interesse können Sie Ihr Kind bzw. Ihre Kinder bis zum 5. Juli 2020 unter

https://kultusministerium.hessen.de/angebote-in-den-fe-rien/ferienakademie2020

anmelden. Sie erhalten bis zum 14. Juli eine Rückmeldung mit weiteren Informationen.

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

es geht weiter mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebes. Die Hessische Landesregierung hat entschieden, dass am 18. Mai 2020 der Schulbetrieb für die Schülerinnen und Schüler der 4. Grundstufenklassen sowie der Jahrgänge 5 bis 8 wieder aufgenommen wird. Dies betrifft bei uns die Klassen G4, M1, M2, BO1, BO2 sowie 7 Schülerinnen und Schüler der Klasse BO3.

Die Jahrgänge 1 bis 3 folgen am 2. Juni 2020

Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs gilt allgemein:

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbetrieb befreit. Gleiches gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in  einem Hausstand leben.

In hessischen Schulen gilt keine Maskenpflicht. Es ist unseren Schülerinnen und Schülern aber freigestellt, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

Schülerinnen und Schülern, die auch nur geringe Anzeichen von Erkältungskrankheiten zeigen, dürfen die Schule nicht besuchen. Hier appelieren wir an Ihr Verantwortungsbewusstsein.

Weitere wichtige Punkte sind:

  • Es sind immer 1,5 m Abstand zu anderen Menschen einzuhalten, deshalb sitzt jeder Schüler und jede Schülerin an einem Einzeltisch. Zugangswege zu den Sitzplätzen bzw. zu den Klassenräumen sind gekennzeichnet.
  • Zu Beginn des Unterrichts und nach den Pausen wird genügend Zeit zum gründlichen Händewaschen eingeräumt. Seife und Abtrockentücher sind in allen Klassen vorhanden.
  • In jedem Klassnraum befindet sich ein Reinigungsmittel, mit dem zu Unterrichtsbeginn jeder Schüler und jede Schülerin den Arbeitsplatz reinigt.
  • Der Schultag ist so angelegt, dass keine Hofpause nötig ist. Falls indivisuelle Pausen notwendig sind, werden diese in den Klassenräumen durchgeführt.
  • Für die Sanitärräume ist eine Regelung getroffen, es darf maximal ein Schüler, bzw eine Schülerin gleichzeitig die Sanitärräume aufsuchen.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an die geltenden Regeln halten können, erhalten eine Intensivschulung. Ist diese nicht erfolgreich erfolgt ein Schulausschluss. Sollte dies der Fall sein, werden Sie umgehend von uns darüber informiert. Diese Schülerinnen und Schüler werden weiterhin mit Unterrichtsmaterial versorgt.

Auch wenn es bestimmt ganz anders ist als sonst: Wir freuen uns auf Euch!

Liebe Eltern,

der hessische Kultusminister hat aus Anlass der Wiederaufnahme folgenden Brief an die hessichen Eltern verfasst.

Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 27. April 2020

Nach der Ankündigung des Hessischen Kultusministeriums starten die Abschlussklassen ab dem 27.04.2020 wieder an der Schule mit einem verkürzten Unterricht. Dies betrifft Schülerinnen und Schüler der Klassen BO3, BO4 und BO5. Über den genauen Plan werden Sie durch die Klassenlehrkräfte informiert.

Die Möglichkeiten der Notbetreuung gelten weiterhin.

Sollte ein Elternteil in einem systemkritischen Beruf arbeiten und Sie die Notbetreuung benötigen, dann bitte ich Sie das entsprechende Formular auszufüllen, vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen und dieses im Sekretariat abzugeben.

Das ist dann möglich, wenn Sie entweder:

  • alleinerziehend sind oder
  • das andere Elternteil zur gleichen Zeit in einem der systemkritischen Berufe arbeitet
  • und ihr Kind gesund ist.

Bitte nutzen Sie das Formular für die Wochenend- und Feiertagsbetreuung, füllen Sie dieses aus und lassen die Angaben von Ihren Arbeitgebern bestätigen. Danach geben Sie das ausgefüllte Formular bitte im Sekretariat ab.

Um dies planen zu können bitte ich Sie um folgendes: bitte geben Sie im Vorfeld schon telefonisch Bescheid, ob Sie eine Betreuung benötigen. Das Formular sollte zwei Werktage vor dem Beginn in der Schule vorliegen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien gute Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen